Kirchenverwaltung
Kirchenverwaltung
Vorstellung der Kirchenverwaltung und ihrer Aufgaben
Die Kirchenverwaltung wird von der Pfarrgemeinde für eine Dauer von sechs Jahren gewählt. In dieser Amtszeit ist die Kirchenverwaltung für die Vermögensverwaltung und die rechtliche Vertretung der Kirchenstiftung und Pfründestiftung zuständig.
- Die Kirchenverwaltung besteht aus dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand und den gewählten Kirchenverwaltungsmitgliedern
- Die Kirchenverwaltung wählt aus ihrer Mitte einen Kirchenpfleger. Die Sitzungen der Kirchenverwaltung sind nicht öffentlich
- Der Pfarrgemeinderat entsendet ein Vorstandsmitglied zu den Sitzungen der Kirchenverwaltung
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Wolfgang Bäumler |
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Andrea Birner-Sebast |
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Susanne Lindner, Kirchenpflegerin |
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Andreas Silbermann |
Aufgaben der Kirchenverwaltung
Die Kirchenverwaltung ist verantwortlich für die finanziellen, verwaltungsmäßigen und personellen Rahmenbedingungen einer Pfarrei.
Damit obliegen ihr folgende Aufgaben:
- Gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Stiftungsvermögens.
- Hierzu gehören alle Gebäude der Pfarrei (Kirche, Pfarrheim, Pfarrhaus mit Wohnungen und Diensträumen, Jugendräume, Kindergarten Friedhöfe ) einschließlich Inventar.
- Aufstellung und Beschluss über den jährlichen Haushaltsplan, Fertigung der Jahresabschlüsse.
- Pflege sowie Unterhalt aller zur gehörenden Einrichtungen, der Inneneinrichtung und Ausgestaltung des Kirchenraumes.
- Beratung und Beschluss über durchzuführende Baumaßnahmen.
- Aufwand für die Gottesdienstgestaltung (Zuschüsse für den Chor u.ä.) und die pfarreiliche Seelsorge (z.B. Jugend-, Erwachsenenbildung).
- Entscheidung über die Verwendung von freiwilligen Spenden ohne Zweckbestimmung des Stifters.
- Entscheidung über Personalangelegenheiten der Angestellten der Kirchenstiftung (z. B. Organisten, Mesner, Hausmeister u.ä.), Abschluss von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen.
- Beantragung von Zuschüssen.




